Versicherungen bieten nicht nur finanziellen Schutz in unterschiedlichen Lebenslagen, sondern können auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Viele Versicherungsbeiträge lassen sich im Rahmen der Steuererklärung angeben und können so die Steuerlast mindern. Doch welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Kosten geltend gemacht werden können und wie Sie von den steuerlichen Regelungen profitieren.
Versicherungen sind wichtig für unseren Alltag
Von der Krankenversicherung über die Kfz-Haftpflichtversicherung bis hin zur Riester-Rente – Versicherungen sind essenziell, um uns und unsere Angehörigen in verschiedenen Lebenssituationen finanziell abzusichern. Arbeitnehmer und Selbstständige zahlen dafür jeden Monat Beiträge, die sich laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Schnitt auf 2.714 Euro pro Jahr belaufen.
Viele dieser Kosten können in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies entlastet nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern kann Ihnen auch eine attraktive Steuererstattung einbringen. Doch der Wert von Versicherungen geht weit über steuerliche Vorteile hinaus. So schützen Versicherungen vor Risiken, die Sie allein nicht tragen könnten und sorgen für finanzielle Sicherheit in unvorhergesehenen Situationen.
Der Bedarf an Versicherungen hängt jedoch stark von Ihrer Lebenssituation ab. In jungen Jahren sind Sie oft noch über Ihre Eltern mitversichert, beispielsweise in der Haftpflicht- oder Krankenversicherung. Mit dem Berufseinstieg benötigen Sie eine eigene Krankenversicherung und sollten über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken.
In der Familienphase gewinnen Absicherungen wie eine Risikolebensversicherung an Bedeutung, um Partner und Kinder abzusichern. Als Mieter oder Eigentümer schützt eine Hausratversicherung Ihre Einrichtung und wertvolle Gegenstände. Im Alter reduziert sich der Versicherungsbedarf häufig, doch eine Sterbegeldversicherung kann sinnvoll sein, um Hinterbliebene finanziell zu entlasten.
Egal, in welcher Lebensphase Sie sich befinden – Versicherungen bieten Sicherheit, Schutz und finanzielle Stabilität, um unvorhergesehene Ereignisse besser zu bewältigen.
Mögliche steuerliche Vorteile von Versicherungen
Die steuerlichen Vorteile von Versicherungen hängen davon ab, um welche Versicherung es sich handelt. Versicherungen wie die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie fallen häufig unter die Kategorie der Sonderausgaben oder sonstigen Vorsorgeaufwendungen und wirken sich steuermindernd aus.
Für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten jedoch unterschiedliche Regeln. Während Arbeitnehmer die Beiträge oft über die Anlage Vorsorgeaufwand angeben, nutzen Selbstständige häufig die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, um ihre Versicherungskosten steuerlich zu berücksichtigen.
Ein wichtiger Tipp: Überprüfen Sie, ob Ihre Beiträge unter die Höchstgrenze von 1.900 Euro (Arbeitnehmer) oder 2.800 Euro (Selbstständige) fallen. Alles darüber hinaus kann unter Umständen nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.
Welche Versicherungen können abgesetzt werden?
Viele Versicherungen können in der Steuererklärung angegeben werden, um Ihre Steuerlast zu senken. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und berufsbedingten Versicherungen, die in unterschiedlichen Teilen der Steuererklärung geltend gemacht werden können.
Vorsorgeaufwendungen
Vorsorgeaufwendungen umfassen alle Versicherungen, die Ihre Gesundheit, Rente oder Pflege absichern. Diese werden in der Steuererklärung meist über die Anlage Vorsorgeaufwand angegeben. Zu den steuerlich absetzbaren Aufwendungen zählen hier:
- Krankenversicherung: Die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Sie sichern die medizinische Grundversorgung und werden auch dann berücksichtigt, wenn sie vom Arbeitgeber getragen werden. Zusatzleistungen, wie etwa eine private Zahnzusatzversicherung, können in manchen Fällen ebenfalls geltend gemacht werden.
- Pflegeversicherung: Die Pflegeversicherung dient der Absicherung von Pflegekosten im Alter oder bei Krankheit. Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung können vollständig in der Steuererklärung angegeben werden, sofern sie der Basisabsicherung dienen.
- Unfallversicherung: Die Unfallversicherung schützt Sie vor finanziellen Risiken durch Unfälle im privaten oder beruflichen Bereich. Sie ist steuerlich absetzbar, sofern sie der Vorsorge dient und nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, wie beispielsweise beim Freizeitsport.
- Arbeitslosenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, die oft über den Arbeitgeber abgeführt werden, gehören ebenfalls zu den Vorsorgeaufwendungen. Sie sichern Sie im Fall eines Arbeitsplatzverlustes finanziell ab und sind vollständig absetzbar.
- Risikolebensversicherung: Die Risikolebensversicherung schützt Ihre Angehörigen im Todesfall. Die Beiträge sind steuerlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar, insbesondere wenn sie im Zusammenhang mit der finanziellen Absicherung von Partner oder Kindern abgeschlossen wurden.
- Rentenversicherung: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und sind in der Regel steuerlich absetzbar. Ebenso können Beiträge zu einer Basis-Rente (Rürup-Rente) oder einem Riester-Vertrag berücksichtigt werden. Diese Versicherungen sind besonders wichtig für den Aufbau einer soliden Altersvorsorge.
- Haftpflichtversicherung: Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie Dritten zufügen. Die private Haftpflichtversicherung ist als sonstige Vorsorgeaufwendung absetzbar. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung zählt zu den steuerlich relevanten Aufwendungen.
Allerdings liegt die Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige. Innerhalb dieser Grenze können viele Ihrer Aufwendungen berücksichtigt werden.
Eine Besonderheit gilt für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung: Ihre Beiträge werden meist vollständig oder nahezu vollständig steuerlich berücksichtigt. Bei der Krankenversicherung gilt dies jedoch nur für den Basis-Leistungsumfang entsprechend dem gesetzlichen Katalog. Privatversicherte können daher häufig nur einen Teil ihrer Beiträge steuermindernd geltend machen, da Zusatzleistungen nicht berücksichtigt werden.
Sonderausgaben für weitere Versicherungen
Neben den Vorsorgeaufwendungen können auch andere Versicherungen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen unter anderem:
- Haftpflichtversicherungen: Dazu gehören die private Haftpflicht und andere Haftpflichtarten, sofern sie nicht ausschließlich beruflich bedingt sind.
- Unfallversicherung: Diese kann geltend gemacht werden, wenn sie privaten Zwecken dient.
- Wohngebäudeversicherung: Schutz für das Eigenheim kann ebenfalls in manchen Fällen als Sonderausgabe absetzbar sein.
- Rechtsschutzversicherung: Für private Streitigkeiten absetzbar, jedoch nicht für berufliche Zwecke.
Es ist wichtig, diese Ausgaben korrekt in der Steuererklärung anzugeben, entweder über die Anlage Vorsorgeaufwand oder als sonstige Ausgaben, je nach Art der Versicherung.
Betriebliche und berufliche Versicherungen
Berufsbedingte Versicherungen zählen nicht zu den Sonderausgaben, sondern können steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um Versicherungen, die beruflich veranlasst sind, deren Beiträge jedoch privat gezahlt werden. Arbeitnehmer geben diese in der Anlage N an, während Selbstständige sie in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder im Rahmen ihrer Betriebskosten berücksichtigen können.
Sie können beispielsweise folgende berufliche Versicherungen von der Steuer absetzen:
- Berufshaftpflichtversicherung: Besonders wichtig für Berufe mit hoher Verantwortung wie Ärzte, Architekten oder Anwälte. Diese Versicherung schützt vor Ansprüchen aus beruflichen Fehlern und ist vollständig absetzbar.
- Arbeitsrechtsschutzversicherung: Diese sichert Arbeitnehmer bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber ab und ist steuerlich ebenfalls absetzbar.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Obwohl sie privat abgeschlossen wird, kann sie teilweise als Vorsorgeaufwendung steuerlich berücksichtigt werden, da sie zur Absicherung der Arbeitskraft dient.
- Berufliche Unfallversicherung: Eine private Unfallversicherung, die berufliche Risiken abdeckt, kann anteilig abgesetzt werden.
- Rechtsschutzversicherung: Der Anteil, der berufliche Streitigkeiten umfasst, ist absetzbar.
Selbstständige können zusätzlich betriebsbezogene Versicherungen wie die Betriebshaftpflichtversicherung oder den beruflichen Anteil einer Rechtsschutzversicherung als Betriebsausgaben ansetzen. Diese Ausgaben mindern den steuerpflichtigen Gewinn und bieten dadurch steuerliche Entlastung.
Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit
Damit Versicherungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss es sich um steuerlich absetzbare Versicherungen handeln, die entweder der Vorsorge, der Absicherung oder beruflichen Zwecken dienen. Zudem müssen die Beiträge vom Steuerpflichtigen selbst getragen worden sein. Auch die korrekte Zuordnung der Versicherungsart, wie z. B. Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder Werbungskosten, spielt eine entscheidende Rolle.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Versicherung mit Ihrem persönlichen Lebensumfeld oder Ihrer beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. Versicherungen, die ausschließlich für Dritte abgeschlossen wurden, sind in der Regel nicht absetzbar. Wenn Sie unsicher sind, welche Versicherungen steuerlich relevant sind oder wie Sie diese korrekt in Ihrer Steuererklärung angeben, kann ein Finanzberater helfen. Ein erfahrener Experte unterstützt Sie dabei, Ihre Versicherungen optimal zuzuordnen und alle steuerlichen Vorteile zu nutzen.
Nachweis durch Beitragszahlungen (Rechnungen, Quittungen)
Um Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen zu können, verlangt das Finanzamt einen Nachweis über die geleisteten Zahlungen. Diese Nachweise umfassen:
- Jahresabrechnungen der Versicherungen, die die Art der Versicherung und die gezahlten Beiträge auflisten.
- Quittungen oder Zahlungsbelege, die bestätigen, dass die Beiträge tatsächlich gezahlt wurden.
- Rechnungen, aus denen die genaue Art der Versicherung sowie die Höhe der Beiträge hervorgehen.
Bei Angestellten sind die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung in der Regel bereits im Lohnsteuerbescheid enthalten, den Sie jährlich von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Diese Werte werden dem Finanzamt automatisch gemeldet, weshalb in den meisten Fällen keine weiteren Nachweise für diese Versicherungen erforderlich sind.
Für alle anderen Versicherungen, insbesondere private Versicherungen, können Sie nur das absetzen, was Sie tatsächlich gezahlt haben. Hierbei kann das Finanzamt zusätzlich zu Rechnungen auch Überweisungsbelege oder Kontoauszüge verlangen, um die Zahlungen zu bestätigen.
Falls eine Versicherung sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, wie z. B. eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie zusätzlich eine Aufteilung der Kosten dokumentieren. Nur der beruflich genutzte Anteil kann steuerlich berücksichtigt werden.
Durch eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Beiträge und die korrekte Angabe in der Steuererklärung sichern Sie sich die maximale steuerliche Entlastung und vermeiden Nachfragen durch das Finanzamt.
Maximale Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen
Für Vorsorgeaufwendungen gelten gesetzlich festgelegte Höchstbeträge, bis zu denen die Beiträge steuerlich abgesetzt werden können.
1. Kranken- und Pflegeversicherung
Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Basiskrankenversicherung sowie zur sozialen oder privaten Pflegeversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Privatversicherte müssen jedoch beachten, dass steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers angerechnet werden.
2. Altersvorsorgeaufwendungen
Altersvorsorgeaufwendungen, wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Basisrente (Rürup-Rente), können seit 2023 vollständig im Rahmen des Höchstbetrages steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag entwickelt sich wie folgt:
- 2023: 26.528 Euro für Ledige und 53.056 Euro für Verheiratete.
- 2024: 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete.
- 2025: 29.344 Euro für Ledige und 58.688 Euro für Verheiratete.
3. Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Beiträge zu sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie zur Kfz-Haftpflichtversicherung oder Risikolebensversicherung, können bis zu folgenden Beträgen abgesetzt werden:
- 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und Rentner, die steuerfreie Zuschüsse zu ihrer Krankenversicherung erhalten.
- 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige, die ihre Kranken- und Pflegeversicherung eigenständig finanzieren.
Beiträge, die diese Höchstbeträge überschreiten, können in der Regel nicht berücksichtigt werden. Eine Ausnahme besteht, wenn die Aufwendungen ausschließlich der Basisabsicherung dienen und außergewöhnlich hoch sind.
Einschränkungen bei privat genutzten Versicherungen
Nicht alle Versicherungen können ohne Einschränkungen abgesetzt werden, insbesondere wenn sie ausschließlich privat genutzt werden. Beispiele für solche Einschränkungen sind:
- Rechtsschutzversicherungen: Nur der Anteil für private Streitigkeiten ist absetzbar, nicht jedoch für berufliche Fälle.
- Wohngebäudeversicherung: Absetzbar ist sie nur, wenn die Immobilie nicht vermietet, sondern selbst genutzt wird.
- Unfallversicherung: Hier kann nur der Anteil abgesetzt werden, der auf die private Nutzung entfällt.
Wenn eine Versicherung sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, wie z. B. eine Kfz-Versicherung für ein Auto, das auch dienstlich genutzt wird, müssen die Kosten anteilig aufgeteilt und entsprechend in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt verlangt in solchen Fällen oft eine detaillierte Aufstellung oder einen Nachweis über die Nutzungsaufteilung.
Welche Versicherungen sind nicht steuerlich absetzbar?
Nicht alle Versicherungen können in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Insbesondere Versicherungen, die keinen direkten Zusammenhang mit der Sicherung Ihres Einkommens oder Ihrer Gesundheit haben, fallen in der Regel aus dem Rahmen der steuerlich absetzbaren Aufwendungen. Das bedeutet, dass bestimmte Schutzmaßnahmen, die rein auf die Sicherung von Sachwerten abzielen, keine steuermindernde Wirkung haben.
Versicherungen ohne direkte Verbindung zur Einkommenssicherung
Versicherungen, die nicht der Einkommenssicherung oder Vorsorge dienen, sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Dazu zählen beispielsweise Policen, die rein private Interessen oder Vermögenswerte absichern, ohne eine unmittelbare Auswirkung auf Ihre finanzielle Situation oder berufliche Tätigkeit zu haben. Diese Versicherungen werden als Sachversicherungen betrachtet und gelten nicht als Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Steuerrechts.
Beispiele: Hausratversicherung, Kfz-Kaskoversicherung
Einige der häufigsten Versicherungen, die nicht steuerlich geltend gemacht werden können, sind:
- Hausratversicherung: Sie schützt Ihr persönliches Eigentum in der Wohnung oder im Haus vor Schäden durch Einbruch, Feuer oder Wasser. Da diese Versicherung rein der Sicherung von Sachwerten dient, ist sie nicht absetzbar.
- Kfz-Kaskoversicherung: Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung, die absetzbar ist, können Sie die Kosten für eine Voll- oder Teilkaskoversicherung nicht steuerlich angeben. Diese Versicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug und hat keinen Bezug zu Ihrer Einkommenssicherung.
- Reisegepäckversicherung: Diese Police ist ebenfalls nicht absetzbar, da sie ausschließlich private Zwecke verfolgt.
Diese Einschränkungen gelten auch dann, wenn Sie hohe Beiträge für diese Versicherungen zahlen. Es ist wichtig, zwischen notwendigen Vorsorgeaufwendungen und optionalen Sachversicherungen zu unterscheiden, um Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig zu erstellen.
FAQ
Kann man Haftpflicht- und Hausratversicherung von der Steuer absetzen?
Die Haftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar, da sie unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen fällt. Die Hausratversicherung hingegen kann nicht von der Steuer abgesetzt werden, da sie lediglich der Absicherung von Sachwerten dient.
Kann man die GEZ von der Steuer absetzen?
Die GEZ-Gebühren (Rundfunkbeitrag) sind nicht steuerlich absetzbar, da sie keine abzugsfähigen Werbungskosten oder Sonderausgaben darstellen. Sie gelten als private Lebenshaltungskosten.
Ist der ADAC-Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar?
Der ADAC-Mitgliedsbeitrag ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, Sie können nachweisen, dass er ausschließlich beruflich genutzt wird. In solchen Fällen könnte er als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Fazit
Versicherungen bieten Ihnen nicht nur Schutz in verschiedenen Lebenssituationen, sondern auch steuerliche Vorteile. Beiträge zu vielen Versicherungen, wie der Kranken- oder Kfz-Haftpflichtversicherung, können Ihre Steuerlast senken, wenn sie korrekt in der Steuererklärung angegeben werden.
Es ist jedoch wichtig, den Überblick zu behalten: Nicht alle Versicherungen sind steuerlich absetzbar, insbesondere Policen wie die Hausrat- oder Kfz-Kaskoversicherung. Durch eine sorgfältige Dokumentation und die korrekte Angabe Ihrer Beiträge in der Steuererklärung können Sie jedoch das Beste aus Ihren Versicherungen herausholen – für Ihre Sicherheit und Ihre Steuerersparnis.
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Tomke Schwede ist ein Finanz- und Digitalmarketingexperte mit über 7 Jahren Erfahrung in der digitalen Welt und tiefem persönlichem Interesse an Finanzthemen. Sein BWL-Studium an der Universität Mannheim hat ihn dazu bewegt, sich privat intensiv mit Finanzberatung und -planung zu beschäftigen. Diese wertvollen Einblicke bringt er in sein Finanzberater-Portal ein, das Nutzern ermöglicht, Finanzberater zu bewerten und umfassenden Finanz-Content zu nutzen.